Allgemeine Geschäftsbedingungen pfeil

Allgemeine Geschäftsbedingungen der CopyDruck YSPEX GmbH

§ 1. Geltungsbereich

1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der CopyDruck YSPEX GmbH (Copyshop) und Ihren Auftraggeber (Kunden), soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

2) Diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind für die Kunden verbindlich, in dem Moment, in dem der Auftragnehmer für die Kunden tätig wird oder der Kunde per Selbstbedienung die Maschinen bedient.
3) Für die per Selbstbedienung durchgeführten Auftragsarbeiten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
4) Die Selbstbediener (Kunden, die die Maschinen selbst bedienen) haften im vollen Umfang für die verursachten Schäden, die bei grobfahrlässiger Bedienung der Maschinen oder aus einem anderen Grund entstehen und verursacht werden.

§ 2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen zu unterrichten (Anzahl der Aufträge, Form, Größe und Format, Angaben über Materialien etc.). Der Verwendungszweck des Auftrages ist anzugeben. Ist der Auftrag für den Druck zur Veröffentlichung oder Veräußerung oder andere Zwecke bestimmt, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer zu informieren und einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Datenträger, Originale, etc.).

3)Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 3. Ausführung und Mängelbeseitigung

1) Der Auftragnehmer führt die Aufträge nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch. Die Aufträge werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein üblich vertretbare bzw. allgemein verständliche Version durchgeführt.

2) Mängel in dem Auftrag, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständiger Textvorlage oder mitgebrachte Materialien wie Diskette, CD-s/DVD-s und andere Datenträger, oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie, schlechte Vorlagen und Originale, falsche oder fehlerhafte Aussage des Kunden, zurückzuführen sind, fallen nicht in dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. In solchen Fällen sind die Kunden (Auftraggeber) zur Zahlung bis zur Höhe der durchgeführten Auftragsarbeiten verpflichtet.

3) Die Kunden (Auftraggeber) sind verpflichtet, Ihre Aufträge, die Dienstleistungen, Produkte und Ware, ob gekauft oder erstellt, Rechnungen und sonstige Leistungen des Auftragnehmers gleich nach dem Erhalt zu überprüfen. Eine spätere Reklamation, Schadenersatzansprüche, Änderung, Nachbesserung und Neudurchführung des Auftrages ist durch Auftragnehmer ausgeschlossen.

4) Rügt der Auftraggeber einen in Auftrag objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mängel, oder durch die Maschinen verursachte Mängel, hat der Auftraggeber dies unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden und hat Anspruch auf Beseitigung der in dem Auftrag enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen. Bei Verzicht auf Mängelbeseitigung kann der Auftraggeber nur bis Höhe die Auftragsarbeit Schadenersatz gelten machen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Folgeschäden und andere Ansprüche durch den Auftraggeber.

5) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Auftragsarbeiten eingegangen ist.

Absatz (5) gilt nicht für § 3 und für die Selbstbedienungsarbeiten durch die Auftraggeber und Durchführung der Auftragsarbeiten auf die von Auftraggeber mitgelieferten Materialien.

6) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

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§ 4. Lieferung

Wurde mit dem Auftraggeber Abholung vereinbart, erfolgt die Aushändigung von Waren und Originalen, auch ohne Berechtigung des Abholers, gegen Vorlage der Auftragsbestätigung.  Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden. Lieferzeiten werden  sorgfältig genannt und beginnen erst nach endgültiger Freigabe von Aufträgen seitens des Auftraggebers. Vereinbarte Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten. Verspätete Lieferungen oder Leistungen unterliegen der Abnahmeverpflichtung, sofern höhere Gewalt zur  Verspätung führte. Im Zweifel gelten als höhere Gewalt: Krieg, Brand, Streik, Aussperrung, Personalmangel, behördliche Anordnung oder Verfügung jeglicher Art, Mangel an Materialien, Ausfall der Energieversorgung und/ oder der Maschinen, Änderungen der unserer Kalkulation zugrunde liegende Verhältnisse, sowohl bei uns selbst als auch bei unseren Lieferanten und Erfüllungsgehilfen. Die Lieferung erfolgt unfrei (zuzüglich Verpackung, Porto und/oder sonstiger Versandkosten) auf Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung geht in den Besitz des Auftraggebers oder  Empfängers ohne Rücknahmeverpflichtung über.

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§ 5. Haftung

1) Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe, Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

2) Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

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§ 6. Berufsgeheimnis

1) Der Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen, Unterlagen und vereinbarte Konditionen vertraulich zu behandeln.

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§ 7. Vergütung und Grundlagen der Berechnung

1) Der Umfang der Auftragsarbeiten wird anhand der aktuellen Preislisten unter Beachtung der vereinbarten Konditionen berechnet.

2) Die Zahlungen und Vergütungen sind unter Beachtung der vom Auftragnehmer gewährten Fristen zu leisten. Im Übrigen ist die Vergütung sofort nach Bestellungen, Lieferungen oder Abgabe der Auftragsarbeiten fällig.

3) Der Auftragnehmer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlichen angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Aufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. Er kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.

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§ 8. Eigentumsvorbehalt

1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung des Auftrages.

2) Der Auftragnehmer hat das Urheberrecht an den Auftragsarbeiten.

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§ 9. Vertragskündigung

1) Der Auftraggeber kann den erteilten Vertrag (Auftrag) bis zur Fertigstellung der Auftragsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Auftragnehmer steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswerts zu.

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§ 10. Anwendbares Recht

1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt Deutsches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.